Betreuungsbüro Buchta – für Berlin und Brandenburg:

»Als qualifizierter Berufsbetreuer unterstütze ich hilfebedürftige Menschen beim Entwickeln geregelter Lebensabläufe, kümmere mich um sichere Finanzen und eine professionelle Kommunikation mit Behörden und Banken.«

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Organisation für das Leben hilfsbedürftiger Menschen

Warum Berufsbetreuung?

Die meisten Menschen möchten für das eigene Leben selbst die Entscheidungen treffen, die eigene Verantwortung tragen. Doch was, wenn dies nicht mehr möglich sein sollte? Nicht nur im Alter kann es schwerfallen, den Überblick über alle rechtlichen Verpflichtungen zu behalten. Auch nach einem Unfall oder einem Schlaganfall kann die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von einem Moment zum nächsten verloren sein. Weitere Gründe für die Bestellung eines Berufsbetreuers können schwere psychische Krankheiten, seelische Störungen, Abhängigkeitserkrankungen (Sucht), geistige sowie in Ausnahmefällen auch körperliche Behinderungen sein.

Ein bestellter Berufsbetreuer hilft dabei den Alltag zu bewältigen und übernimmt die Kommunikation z.B. mit Behörden, Krankenkassen und Banken. Damit ist jedoch nicht gemeint, dass der Betreuer die zu betreuende Person selbst pflegt oder im Haushalt hilft. Möglich ist jedoch, dass der rechtliche Betreuer diese praktischen Hilfen beauftragt, sofern die betreute Person hierzu nicht mehr selbst in der Lage ist.

Ein Betreuer wird stets vom Betreuungsgericht bestellt. Der Antrag auf Betreuung kann sowohl von der betroffenen Person, als auch von Familienangehörigen, Ärzten oder Behörden gestellt werden. Das Gericht prüft dann beispielsweise durch die Einholung von medizinischen Gutachten, ob die Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung gegeben sind. Wer lediglich körperlich behindert ist, kann nur auf eigenen Antrag hin einen Betreuer erhalten.

Mitglied im

Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.

Eingetragen im

BdB Qualitätsregister

Der Aufgabenbereich von Berufsbetreuern

Meine Verantwortung

Im Rahmen von Betreuungen übernehme ich die organisatorische Gesamtverantwortung für das Leben von hilfebedürftigen Menschen.

Meine Verantwortung ist die Kommunikation, d.h. der regelmäßige Kontakt mit den Betreuten, ihnen zuzuhören und sie zu unterstützen.

Meine Verantwortung ist es, dass wenn Personen im häuslichen Bereich Unterstützung benötigen, die notwendigen organisatorischen Schritte einzuleiten, so dass die Betroffenen diese Unterstützungsleistungen und Pflege erhalten und die anfallenden Kosten getragen werden.

Meine Verantwortung ist die Verständigung mit Behörden, Gerichten, Finanzinstituten und auch Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen, um das Wohl der betreuten Person zu gewährleisten.

Entscheidung des Bundesfinanzhofs:
»Rechtliche Betreuung ist Rechtsfürsorge – keine tatsächliche Hilfe!«

"Betreuung“ i.S. der §§ 1896 ff. BGB ist nicht tatsächliche Hilfe, sondern Beistand in Form von Rechtsfürsorge (vgl. § 1902 BGB). Maßnahmen, die diese vom Gesetz zugewiesene rechtliche Interessenwahrnehmung überschreiten, gehören nicht zum Aufgabenkreis eines Betreuers. Dieser hat im Rahmen der ihm übertragenen Aufgabenkreise (vgl. § 1897 Abs. 1 BGB) tatsächliche Hilfen lediglich zu organisieren. Der Bereich der Gesundheitssorge umfasst danach beispielsweise die Einleitung ärztlicher Maßnahmen und die Erteilung von Zustimmungen, nicht jedoch die tatsächliche Durchführung von pflegerischen Maßnahmen, sondern allenfalls deren Organisation (Palandt/Götz, Bürgerliches Gesetzbuch, 78. Aufl., § 1896 Rz 18, 20)."

BFH - Urteil vom 4.9.2019, VI R 52/17

Systematisches Vorgehen für geordnete Lebensabläufe

Meine Arbeitsweise

Transparent und nachvollziehbar

Bei allem, was ich als Berufsbetreuer im Rahmen meiner Tätigkeit unternehme, hat allein das Wohl des Betreuten im Mittelpunkt zu stehen. Jede einschneidende Entscheidung wird mit dem Betreuten besprochen und abgewogen. Jeder Schritt meiner Arbeit wird dokumentiert, ist transparent für den Betreuten, Familienangehörige und das Betreuungsgericht. Selbstverständlich ist meine Erreichbarkeit in dringenden Fällen auch außerhalb üblicher Bürozeiten möglich.

Finanzen

Zu meinen Aufgaben im Rahmen des Betreuungsverhältnisses gehört auch die Organisation aller Finanzangelegenheiten, die Regulierung möglicherweise vorhandener Schulden und die Verwendung der Geldmittel in der abgestimmten Art und Weise.

Das eigene Vermögen ist für die meisten Menschen ein ganz besonders sensibler Bereich: Wohl niemand überlässt gerne einem Fremden den Zugriff auf den kompletten Besitz. Daher ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betreuten mindestens ebenso wichtig wie der professionelle Umgang mit den Finanzinstituten.

Behörden, Krankenkassen und Versicherungen

Der Umgang mit Behörden, Krankenkassen und Versicherungen bereitet vielen Menschen schon unter guten Bedingungen und in jungen Jahren Schwierigkeiten. Im Alter oder im Krankheitsfall bleiben wichtige Briefe oft ungeöffnet oder unverstanden, rechtliche Ansprüche ungenutzt. Als Berufsbetreuer und ausgebildeter Jurist kann ich mit den entsprechenden Institutionen auf Augenhöhe verhandeln und die berechtigten Anliegen des Betreuten einfordern und umsetzen.

Mehr als 15 Jahre Erfahrung

Standardisierter Ablauf

Ausgebildeter Jurist und Berufsbetreuer

Norbert Buchta

Geboren und aufgewachsen in Berlin-Zehlendorf, lernte ich bereits im Umfeld der Familie, dass Zusammenhalt, auch in schwierigen gesundheitlichen Situationen, Rücksichtnahme und Unterstützung maßgeblich zu einem erfüllten Leben beiträgt. Diese Werte gebe ich auch an meine eigenen Kinder weiter.

Nach einem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam, arbeitete ich mehr als 15 Jahre als angestellter Jurist in einer Anwaltskanzlei in Berlin-Spandau, die ihren Schwerpunkt auf das Arbeits-, Sozial- und Betreuungsrecht legt.

Die in dieser Zeit gemachten Erfahrungen haben aus meinem Beruf eine Berufung gemacht. Die Verknüpfung von Arbeit und sozialem Engagement ist meine Erfüllung. 2019 habe ich nun den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und arbeite seither als selbständiger Berufsbetreuer.

Mit Brief und Siegel:
Ausbildung und Zertifikate

Universität Potsdam, Studium der Rechtswissenschaften

15 Jahre Berufserfahrung in einer Rechtsanwaltskanzlei und Betreuungsbüro

Weitere Qualifizierung durch berufsbegleitendes Fernstudium zum Berufsbetreuer

Bundesverband der Berufsbetreuer

Der BdB ist die größte Interessenvertretung des Berufsstandes, und vertritt circa 7.000 Berufsbetreuerinnen und -betreuer in ganz Deutschland. Neben der Qualitätssicherung hilft der Verband den meist selbstständig tätigen Betreuern auch dabei, in rechtlichen Fragen stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben, organsiert Tagungen und Fortbildungen für seine Mitglieder.

Link zur Website des BdB

Eintrag im BdB-Qualitätsregister

Mit der Registrierung im Qualitätsregister des BdB verpflichten sich die Berufsbetreuerinnen und -betreuer zur Einhaltung hoher ethischer Standards sowie bestimmter vorgegebener Arbeitsweisen. Betroffene, Angehörige und Sachbearbeiter erhalten einen Überblick über Qualifikationen und Berufserfahrung sowie das wissenschaftliche und pädagogische Fachwissen des Betreuers.

Mein Eintrag im Qualitätsregister

Kontakt

Vertrauen beginnt meist mit einem Gespräch. Gerne stehe ich Ihnen daher für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung, bevor die Betreuung eingerichtet wird.

Sie benötigen Unterstützung im Bereich der rechtlichen Betreuung? Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Betreuungsbüro Buchta
Norbert Buchta
Am Kleinen Anger 18
14109 Berlin

Werktags zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie in Notfällen

+49 (0)30 55 61 56 31

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